1. Organisation
MTB-Saanenland ist seit 1. Januar 2007 eine Einzelfirma. Somit gelten alle rechtlichen Bestimmungen, welche im OR aufgeführt sind.
Geschäftsführer ist Claude Frautschi


2. Anmeldung
Die Anmeldung der Kundin/des Kunden zu einem Angebot von MTB-Saanenland gilt als verbindlicher Antrag der Kundin / des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen MTB-Saanenland und der Kundin / dem Kunden kommt durch Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.


3. Bezahlung
Die Bezahlung des gesamten Arrangements hat bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum bei kurzfristiger Buchung sofort zu erfolgen.


4. Preise
Die Preise gelten pro Person in Schweizer Franken. Die Leistungen von MTB-Saanenland sind im jeweiligen Arrangement aufgeführt.

Bei Gruppen Buchungen muss 50% des Preises 60 Tage vor Arrangements beginn bezahlt  werden


5.1. Annullation durch TeilnehmerIn
Annullationen sind bis 60 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und erlangen Gültigkeit, sobald sie beim Organisator eingetroffen sind. Bei einer Annullation entstehen für die Kundin / den Kunden folgende Kosten:
Bei Angeboten in der Schweiz:
Bis 60 Tage vor den Angebot pauschal 100 Fr.
59 bis 30 Tage vor dem Angebot 50% des Rechnungsbetrags
29 bis 15 Tage vor dem Angebot 60% des Rechnungsbetrags
14 bis 01 Tage vor dem Angebot 90% des Rechnungsbetrags
Am Tag des Angebots 100% des Rechnungsbetrags

Sollte die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Tour vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allen TeilnehmerInnen wird eine Annullationskostenversicherung empfohlen.

 


5.2. Annullation durch den Organisator
Haben sich für ein Arrangement nicht die in der Ausschreibung angegebene Mindestanzahl an TeilnehmerInnen angemeldet oder liegen andere nicht planbare Umstände (z.B. Naturereignisse) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann MTB-Saanenland auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die Kundin / der Kunde hat in einem solchen Fall lediglich Anspruch auf Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


6. Programmänderungen
Die Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.


7. Eigenverantwortung
Mountainbiken ist immer mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird deshalb ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit der Teilnehmenden sowie das Einhalten der Verhaltesregeln für MountainbikerInnen vorausgesetzt.

 

8. Bildmaterial

MTB Saanenland darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour oder des Kurses von Guides und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Website Printprodukte,  und Bildergalerien. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.


9. Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen, eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschliessen.


9. Haftung und Schadenersatz
MTB-Saanenland bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt die Kundin / der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber MTB-Saanenland

 


10. Reisevermittlung
Beinhaltet die Tour einen Transport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug) so tritt MTB-Saanenland bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittler auf. Es gelten für diesen Teil der Tour die allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft. MTB-Saanenland ist für diesen Teil der Tour nicht Vertragspartei und die Teilnehmenden können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertragsbedingungen berufen.


11. Versicherung
Die von Gesetz wegen obligatorische Haftpflichtversicherung (schweizerische Velovignette) ist auch auf den Biketouren von MTB-Saanenland für alle Teilnehmenden obligatorisch. Die TeilnehmerInnen müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.


12. Ausrüstung
Bei Biketouren besteht eine Helm- und Handschuhtragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende von Biketouren verpflichten sich, die Reise mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und MTB Saanenland unterliegen schweizerischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Saanen.